Recht der AG Gründung
Das Recht kennt zahlreiche Bestimmungen, die sich mit der Aktiengesellschaft (AG) befassen. Das OR definiert im ersten Abschnitt der Aktiengesellschaft die Rahmenbedingungen für eine Gründung. Die Handelsregisterverordnung präzisiert, wann welche Belege eingereicht werden müssen.
AG gründen mit Netnotar:
Wer eine AG gründen will, kann dies mit Netnotar in nur 4 Schritten kostengünstig erledigen.
- Sie gehen die Gründungsession von Netnotar durch und nutzen bei Bedarf die Vorschau
- Sie eröffnen ein Kapitaleinzahlungskonto
- Der Netnotar trifft für zugelassene Urkundspersonen und Notare die notwendigen Abklärungen. Ihre Gründung wird beurkundet und die Statuten werden beglaubigt
- Sie reichen die Gründungsdokumente beim Handelsregister ein
1st law erklärt den rechtlichen Prozess hinter dieser Gründung
Sie fassen den Entschluss eine Gesellschaft zu gründen. Als Rechtsform wählen Sie die Aktiengesellschaft.
Bei Netnotar gründen Sie mit dem gesetzlichen Mindestkapital von CHF 100’000.00 (Art. 621 OR). Da die geleisteten Einlagen mindestens CHF 50’000.00 betragen müssen (Art. 632 OR) können Sie wählen, ob Sie voll (zu 100%) oder zu 50% liberieren wollen.
Als nächstes errichten Sie ein Sperrkonto bei einem Bankinstitut. Dort hinterlegen Sie ihre Geldeinlagen. Mit diesem Schritt erfüllen Sie die Vorgaben von Art. 633 OR.
Die Bank übergibt dem Notar eine schriftliche Bestätigung über die Hinterlegung von Einlagen in Geld. Dieser Beleg ist gemäss den Vorgaben von Art. 631 OR Pflicht.
Jetzt folgt die eigentliche Gründung der Gesellschaft, der Errichtungsakt. Art. 629 OR verlangt, dass formell eine Öffentliche Urkunde über die Gründung errichtet wird. Dazu benötigen Sie eine Urkundsperson (Notar).
Im Errichtungsakt dokumentieren Sie anlässlich einer Versammlung Ihren Willen zur Gründung einer AG. Sie erklären darin, eine Aktiengesellschaft gründen zu wollen.
Ausserdem legen Sie die Statuten fest, zeichnen die Aktien und bestellen die Organe [Verwaltungsrat und Revisionsstelle (Art. 629 OR)]. Diese Vorgänge werden von Netnotar mit Vollmacht in Ihrer Abwesenheit durchgeführt.
Schliesslich wird die AG dem Handelsregister angemeldet und anschliessend eingetragen.
Gesellschaftsrecht
Das Gesellschaftsrecht regelt nicht nur die Aktiengesellschaft. Neben der AG gibt es auch andere Gesellschaftsformen, die zur Gründung einer Firma geeignet sind. Einen interessanten Vergleich der am häufigst verwendeten Gesellschaftsformen finden Sie hier.
Weitere Rechtsgebiete
Urkunden werden nicht nur im Rahmen einer AG Gründung erstellt. Das Recht kennt die Form der öffentlichen Beurkundung auch in anderen Bereichen. Der Netnotar trifft für zugelassene Urkundspersonen und Notare auch in anderen Rechtsgebieten die notwendigen Abklärungen. In folgenden Bereichen ist der Netnotar kostengünstig tätig:
* zuzüglich 8,1% MWST und amtliche Gebühren